Unter folgendem Link finden Sie unsere aktuelle Datenschutzerklärung im PDF Format zum herunterladen:
Checkliste für zukünftige Tierhalter:
Aus gutem Grund möchten wir generell jedem Interessenten für ein Tier unsere Checkliste ans Herz legen, denn im Vorfeld der Anschaffung eines Haustieres sollten sich Interessenten ausführlich Gedanken machen und sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
Folgende Checkliste kann hierbei helfen:
- Möchte die gesamte Familie das Haustier?
- Die Versorgung des Tieres erfordert täglich Zeit. Wer übernimmt dies? Wer springt ein, wenn der Hauptverantwortliche verhindert ist?
- Bestehen bei Familienmitgliedern Allergien gegen Tierhaare oder Heu?
- Bietet die Wohnung/das Haus ausreichend Platz für das Tier und wo kann ein Stall oder Schlafplatz eingerichtet werden?
- Verbietet der Vermieter evtl. die Haltung von Tieren? Ist z.B. das Anbringen eines Katzennetzes am Balkon genehmigt und wird auch von der Familie toleriert?
- Passt die durchschnittliche Lebenserwartung der Tiere in die Familie?
- Deckt das verfügbare Haushaltsbudget die Grundkosten für Versicherung, Steuer, Futter und Pflege?
- Sind zudem Standardtierarztkosten und unvorhersehbare Kosten durch Krankheit, Unfälle und Operationen abgedeckt?
- Wer versorgt das Tier während des Urlaubs oder bei Krankheit des Halters? Ist für Notfälle auch hier ein finanzielles Polster für die vorübergehende Unterbringung in einer Pension oder im Tierheim gegeben?
- Passt der Lebenswandel des Tieres zu dem des Halters? Z.B. nachtaktive Tiere oder Tiere mit sehr großem Bewegungsdrang oder auch Tiere, die nicht (lange) alleine bleiben können?
- Schäden an Möbelstücken z.B. Kratzer oder Pfützen auf dem Teppich muss der Halter akzeptieren können.
- Bei Krankheit muss auch Erbrochenes oder Durchfall in der Wohnung akzeptiert und beseitigt werden. Bei Krankheit ist zudem besondere Pflege und die Eingabe von Medikamenten erforderlich. Trauen sich alle Beteiligten dies zu?
- Kinder können Tiere nicht alleine versorgen. Daher ist die Anschaffung als Familiensache auch und vor allem Verantwortung der Eltern.
Wir möchten Sie nicht abschrecken, wir freuen uns für jedes unserer Tiere, dass wir in ein gutes Zuhause vermitteln, aber viele Tiere kommen aus der Vermittlung zurück oder werden sogar ausgesetzt, weil es wegen den oben beschriebenen Dingen Probleme gibt.
Deswegen unsere dringende Bitte: Überlegen Sie sich die Anschaffung eines Haustieres genau und verschenken Sie nie ein Tier! Tiere sind in unseren Augen keine Sachen und damit keine Geschenke und sollten vom zukünftigen Halter sehr überlegt selbst angeschafft werden.
Informationen für Hundehalter:
*Anmeldung Ihres Hundes bei der Stadt Köln:*
Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt - innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden. Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Hier der Link zur Anmeldung des Hundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anmeldung-eines-hundes-1
Formular bzgl. der Hundesteuer:
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=21_AnmeldungHund&formtecid=2&areashortname=koeln
Informationen zur Hundesteuer:
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtfinanzen/hundesteuer
Zuschuss zur Hundesteuer bei Aufnahme eines Tierheimhundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/zuschuss-fuer-tierheimhunde
* *Landeshundegesetz NRW:*
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten und löst damit die Bestimmungen der bisherigen Landeshundeverordnung ab. Hier finden Sie wichtige Informationen:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/tiere/landeshundegesetz-nordrhein-westfalen
* *Haltungserlaubnis und Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden:*
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/haltungserlaubnis-fuer-einen-gefaehrlichen-hund-1
* *Verhaltenstest zur Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht:*
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/verhaltenstest-1
* *Abmeldung Ihres Tieres:*
Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Link zur Abmeldung Ihres Hundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/abmeldung-eines-hundes
Tierschutzgesetz
Seit bald 150 Jahren ist der Kölner Tierschutzverein von 1868 als Träger des Konrad-Adenauer-Tierheimes für den Tierschutz aktiv.
Als Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzbundes setzen wir uns für den Tierschutz ein und helfen, wenn Tiere in Not sind.
Weitere Informationen zum Tierschutzgesetz finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html
Das vollständige Tierschutzgesetz in NRW hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf